Betriebliche Altersversorge – staatlich geförderte Betriebsrente
Die betriebliche Altersversorgung ist eine sehr attraktive Form der Altersvorsorge. Es handelt sich dabei um eine Entgeltumwandlung, wobei der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohns/Gehalts verzichtet und diesen Teil später als betriebliche Rente ausgezahlt bekommt. Da die Beitragszahlungen vom Bruttogehalt abgerechnet werden, fallen diese nicht unter die Einkommensbesteuerung. Dieser steuerliche Vorteil macht die betriebliche Rente äußerst attraktiv.
Betriebliche Altersvorsorge
Wenn es um das Thema betriebliche Altersvorsorge geht, dann spricht man in erster Linie von fünf möglichen Durchführungswegen. Diese sind:
Zu beachten ist, dass Sie als Interessent für die betriebliche Altersversorgung maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in diesen Zweig der Altersvorsorge investieren können. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein fiktives Einkommen, welches von der staatlichen Seite her jedes Jahr veröffentlicht wird. Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 liegt bei EUR 66.000 in den alten Bundesländern und bei EUR 55.800 in den neuen Bundesländern. Das bedeutet für Sie, dass je nach Wohnort eine Förderung einer jährlichen Einzahlung von maximal EUR 2.640 / 2.232 (alte/neue Bundesländer) möglich ist. Diese Förderung erfolgt durch die Freistellung des Einzahlungsbetrages von der Lohnsteuer und von den Sozialversicherungsabgaben (Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung).
Die Einzahlung in einen der Durchführungswege wird durch den Arbeitgeber vorgenommen und direkt vom Bruttolohn vor Berechnung der jeweiligen Abgaben an die eine oder andere Institution überwiesen. Das ist wieder abhängig, welchen Durchführungsweg man gewählt hat. Da die Berechnung der Abgabenlast mit einem verminderten Bruttolohn erfolgt, haben Sie als Anleger direkt den abgabenrechtlichen Vorteil. Dadurch kann es sein, dass Sie trotz Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung nicht weniger Nettogehalt haben oder, falls Sie mehr aufwenden wollen, zwar weniger Nettogehalt haben, jedoch meist das Doppelte auf den Altersvorsorgevertrag eingehen wird.
Neben den oben genannten Beträgen können Sie zusätzlich noch EUR 1.800 (bundeseinheitlich) auf den Altersvorsorgevertrag bei allen Durchführungswegen außer Unterstützungskasse und Direktzusage einzahlen. Für diesen Betrag gibt es Lohnsteuerfreiheit. Er ist aber sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet für Sie, dass ein Abzug der Lohnsteuer für bis zu EUR 1.800 nicht erfolgt, jedoch eine Berücksichtigung bei den Sozialversicherungsabgaben.
Nachteile der betrieblichen Altersversorgung sind dann bei den einzelnen Durchführungswegen zu finden. Diese sind dort einzeln beschrieben, denn sie entstehen entweder für den Arbeitgeber und/oder für den Arbeitnehmer. Grundsätzlicher Nachteil ist die Verfügbarkeit und die steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase.
In der Auszahlungsphase ist darauf zu achten, dass hier lediglich eine Verrentung des eingesetzten Kapitals möglich ist und keine Kapitalauszahlung vorgenommen werden kann. Die Rentenleistung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und zwar zu 100%.