Beamte

Versicherungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Beamte können gegen einen geringen Zuschlag die Dienst- bzw. Amtshaftpflicht in die private Haftpflichtversicherung mit einschließen.

Dabei geht es vor allem um die Abdeckung von Personen- oder Sachschäden, bei denen der Beamte von seinem Dienstherrn in Regress genommen werden könnte.

Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem Klassenausflug ist dafür ein viel zitiertes, klassisches Beispiel. In der Praxis ist aber keineswegs nur aufsichtsführendes oder technisches Personal diesem Risiko ausgesetzt. Auch in der Verwaltung führt grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall.

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