Beamtendarlehen haben zahlreiche Vorteile gegenüber “normalen” Darlehen. Diese Vorteile stehen in einem engen Zusammenhang zu den Besonderheiten, die verbeamtete Personen von anderen Arbeitnehmern oder Selbstständigen unterscheiden.
Besonders im Vordergrund steht dabei natürlich das Verhältnis des Beamten zu seinem “Arbeitgeber”, also der öffentlichen Hand als Dienstherr. So ist es anders als bei normalen Arbeitgebern bei der öffentlichen Hand wenig wahrscheinlich, dass es zu einem Bankrott oder Konkurs kommen wird. Ausfälle des monatlichen Gehalts sind mithin nicht zu besorgen. Ferner ist der Beamte grundsätzlich – also abgesehen von einigen besonderen Ausnahmen – nicht kündbar. Er hat mithin eine besonders sichere Stelle, sodass auch das monatlich erhaltene Gehalt nahezu gesichert ist. Sogar die Höhe des Gehalts ist auf einen langen Zeitraum sicher. So kann einem Beamten – anders als einem Beschäftigten in der freien Wirtschaft – nicht ohne weiteres Gehalt gestrichen oder gekürzt werden. Damit wird deutlich, dass der Beamte im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer eine wesentlich abgesicherte Stellung innehat.
Von diesem Umstand profitiert natürlich insbesondere der Darlehensgeber. So muss er etwa bei einem Beamtendarlehen nicht besorgen, dass der Beamte gekündigt wird und die Rückführung der kreditierte Summe gefährdet ist. Auch die Gefahr von Gehaltskürzungen, die die Sicherheit des Darlehens beeinträchtigen können, besteht nicht.
Diese Sicherheit kann der Darlehensgeber bei einem Beamtendarlehen an den Darlehensnehmer weitergeben. So werden Zinsen nicht ausschließlich zur Gewinnerzielung erhoben. Zudem beabsichtigt der Darlehensgeber durch die Erhebung von Zinsen das Risiko des Darlehensausfalls zu verringern, indem der Darlehensnehmer regelmäßige kleinere Zahlungen leistet. Da das Risiko des Ausfalls beim Beamtendarlehen aber gering ist, kann dies bei der rechnerischen Ermittlung des Zinssatzes berücksichtigt werden. Im Ergebnis führt dies also dazu, dass Beamtendarlehen regelmäßig deutlich zinsgünstiger sind als Darlehen, die einem normalen Arbeitnehmer gewährt werden. Der Beamte kann also vergleichsweise viel Geld einsparen.
Dazu kommt ferner, dass für den Darlehensgeber nur selten ein Bedürfnis besteht, das Darlehen zusätzlich – etwa durch eine Grundschuld oder Sicherungseigentum – abzusichern. Der Beamte profitiert von dem Beamtendarlehen damit auf verschiedene Weise.
_________________________________________________________
Weitere Artikel zum Thema:
- Autokredit – Worauf muss man achten – vergleichen und sparen Auf Grund der stetig steigenden Lebenhaltungskosten bleibt vielen Verbrauchern immer weniger Geld zum sparen. Eine weiterlesen…
- Privatkredit Der Privatkredit ist ein Finanzierungsangebot für volljährige und kreditwürdige Privatkunden und wird meistens in Form weiterlesen…