Kaum ein anderes Thema hat in den letzten 10 Jahren so gravierend an Beachtung gewonnen, wie die Lage der gesetzlichen Rentenversicherung. Und das zu Recht: Bedingt durch den demographischen Wandel, die immer weiter voranschreitende Globalisierung und damit verbunden den immer stärkeren Abbau von Jobs, fehlen dem umlagefinanzierten System mehr und mehr die Einzahler, was sinkende Rentenansprüche für Neurentner und immer stärkere Belastungen der arbeitenden Bevölkerung zur Folge hat.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht weiter verwunderlich, das immer mehr Menschen darüber nachdenken, ihre Rente durch zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge aufzubessern – ein guter und sinnvoller Gedanke. Aber betrachten wir die Thematik doch einmal etwas genauer. Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff “betriebliche Altersvorsorge”?
Nun, als betriebliche Altersvorsorge bezeichnet man grundsätzliche alle Altersvorsorgeprodukte, die nicht vom Kunden selber bezahlt werden, sondern für die der Arbeitgeber die Beiträge entrichtet. Zwar kann dieser die Beiträge dem Bruttogehalt (!) des Kunden belasten, hat also keine Mehrbelastung durch das Anbieten einer betrieblichen Altersvorsorge, Vertragsinhaber ist aber stets der Arbeitgeber.
Welche Vorteile die betriebliche Altersvorsorge dabei mit sich bringt, erkennt man am besten an einem Beispiel: Nehmen wir einmal an, Herr Mustermann möchte monatlich auf 100 Euro verzichten und dieses Geld in seine Altersvorsorge einbinden. Zur optimalen Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten beschließt Herr Mustermann seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge als Direktversicherung oder auch als Pensionskasse einzureichen. Da der Arbeitgeber leider nicht bereit ist, einen Zuschuss zu Herrn Mustermanns Altersvorsorge zu gewähren, wird Herrn Mustermann vom Bruttolohn nun so viel entnommen, dass Netto genau 100 Euro weniger herauskommen. Brutto sind das im Falle von Herrn Mustermann 160 Euro.
Herr Mustermann investiert nun also 160 Euro monatlich in seine Altersvorsorge, hat aber Netto lediglich 100 Euro weniger Geld in der Tasche.
Da die Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei gestellt sind, muss die Auszahlung am Ende der Laufzeit versteuert und ggf. auch mit Sozialabgaben belegt werden. Dies kann sich aber in vielen Fällen dennoch sehr für den Sparer rechnen.
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