Bewertung von Immobilien

Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind die Sie erwerben wollen, bedienen Sie sich des Internets oder lesen am Wochenende den Immobilienmarkt der regionalen Tageszeitungen. Die Verkäufer, die ihre Objekte oftmals über Makler anbieten, haben bestimmte Preisvorstellungen und nicht selten werden Sie sich die Frage stellen, wie dieser Preis denn eigentlich zustande kommt. Gerade wenn Sie nach einer Immobilienbesichtigung den Zustand des Objektes gesehen haben mit den all den noch erforderlichen Renovierungen, dann ist die Frage nach einem fairen Preis für die Immobilie mehr als gerechtfertigt. Klar ist, dass die Verkäufer das Beste für ihre Immobilie herausholen wollen, von daher ist der angesetzte Kaufpreis oftmals auch nicht der tatsächliche Preis, für den die Immobilie dann schlussendlich verkauft wird. Aber Angebot und Nachfrage bestimmen oft den Preis und wenn Sie dann kein Verhandlungsgeschick an den Tag legen kann es passieren, dass Sie einen viel höheren Preis zahlen, als die Immobilie vielleicht tatsächlich Wert ist.

Bei einer Zwangsversteigerung hingegen kann Ihnen das nicht passieren. Hier können Sie im günstigsten Fall eine Immobilie sogar noch unter Wert erwerben. Denn die Wertermittlung einer Immobilie (z.B. in Berlin) im Wege der Zwangsversteigerung richtet sich nach einem Gutachten, das einer vom Gericht beauftragter und vereidigter Gutachter erstellt. In diesem Gutachten wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt anhand der Lage und des Zustandes. In wenigen Fällen kann der Gutachter die Immobilie auch von innen besichtigen, was eine bessere und konkretere Wertermittlung zur Folge hat. Aber auch ohne eine Innenbesichtigung kann ein Gutachter den Verkehrswert relativ sicher bestimmen, denn er kennt das Alter der Immobilie und die Lage.

Wenn Sie also eine Immobilie erwerben wollen, dann wird Ihnen ein Makler in den seltensten Fällen ein Wertermittlungsgutachten vorlegen können. Sie sind auf die Inaugenscheinnahme angewiesen und müssen den Angaben des Maklers bzw. des Verkäufers glauben.

Bei einer Zwangsversteigerung hingegen können Sie anhand der Wertermittlung sicher sein, dass die Immobilie den tatsächlichen Wert hat, der als Verkehrswert festgesetzt wurde. Ganz nebenbei können Sie sogar noch ein „Schnäppchen“ machen und die Immobilie im Versteigerungstermin unter Wert bekommen; Notar und Gerichtskosten fallen im Übrigen bei einer Zwangsversteigerung auch nicht an, was eine zusätzliche Kostenersparnis bedeutet.

Um eine Immobilie besser bewerten zu können hilft oft auch ein Immobilien Ratgeber, die man im Internet auf Immobilienseiten finden kann.

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