Zum zweiten Mal wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Klage der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen die Helios Privatkliniken GmbH zurück. Die PKV hatte die Helios Klinik in Siegburg in insgesamt neun Verfahren wegen ihrer Abrechnungspraxis verklagt, die die Private Krankenversicherung nach eigenen Angaben mit 40 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belastet. Das Kölner Oberlandesgericht hatte in erster Instanz die Praxis der Helio Kliniken für rechtmäßig erklärt, dieses Urteil wurde vom BGH nun bestätigt.
Helios Privatkliniken wurden aus städtischen Krankenhäusern ausgegründet
Die Helios-Gruppe betreibt zahlreiche Privatkliniken, die aus städtischen Krankenhäusern als Tochterunternehmen ausgegründet wurden. Die Behandlungskosten sind hier für die privat versicherten Patienten um 50 % höher als die anderer öffentlicher Krankenhäuser, ohne dass eine bessere Leistung erbracht wird. Oftmals haben städtische Krankenhäuser einfach nur einige Flure zu Privatkliniken umfunktioniert. Die Betreuung erfolgt durch dasselbe Personal und dieselben medizinischen Einrichtungen. Besonders pikant ist die Tatsache, dass Patienten ohne deren Einwilligung in die Privatkrankenhäuser verlegt wurden. Bekannt wurden Fälle, in denen komatöse Menschen mit Privatversicherung sofort in Helios-Kliniken gebracht wurden, ohne dass sie dazu befragt werden konnten und ohne dass die Angehörigen den Wunsch dazu äußerten.
Beitragserhöhungen für die Versicherten zu erwarten
Das jetzt ergangene Urteil erlaubt den Privatkliniken, deutlich höhere Kosten für Behandlung und Versorgung in Rechnung zu stellen. Dabei spielte für das Gericht die Tatsache, dass gleiches Personal und gleiche Ausstattung genutzt werden, keine Rolle. Während der Sprecher der Helios-Gruppe das Urteil als wegweisend begrüßte, will sich die PKV mit der Regelung nicht zufriedengeben. Die weiteren durch die PKV angestrengten Klagen sind noch anhängig. Hier überprüfen die Justiziare der Privaten Krankenversicherung, inwieweit sich das Urteil auf diese laufenden Verfahren auswirkt. Wenn andere Privatkliniken dem Beispiel von Helios folgen, sieht der Privatversicherer immense Kosten in Milliardenhöhe auf sich zukommen. Eine Beitragserhöhung der Versicherten wäre damit unausweichlich.
PKV fordert eine gesetzliche Regelung
Die Private Krankenversicherung ersuchte jetzt die Regierung um Hilfe. Sie fordert eine gesetzliche Regelung, die den Sonderweg der Privatkliniken verhindern soll, sodass zusätzliche finanzielle Belastungen der Versicherten vermieden werden können. Die Regierung signalisierte bereits ihre Bereitschaft. Eine Gesetzesvorlage soll nach Meldungen schon erarbeitet worden sein. Allerdings steht die Zustimmung der Koalitionspartner noch aus.
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