Wie viel Energie verbraucht mein Haus? Die Antwort auf diese Frage kann Ihnen ein sogenannter Energieausweis geben. Für Hausbesitzer, Mieter oder Vermieter interessant: Wie bekomme ich einen solchen Ausweis?
Seit dem 01.07.2008 ist der Energieausweis laut Energiesparverordnung (ENEV) Pflicht für alle Hausbesitzer und Vermieter. Es muss also nicht jeder über einen Energiepass verfügen und auch nicht alle Gebäude sind davon betroffen. Ausgenommen sind Wohngebäude mit einer Wohnfläche kleiner 50 Quadratmeter und denkmalgeschützte Gebäude. Bei Neubauten und grundlegend sanierten Immobilien ist diese Bescheinigung bereits in der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung enthalten.
Im Allgemeinen informiert dieser Pass über die Kosten für Heizung und Warmwasser sowie Dämm- und Heiztechnik. Es werden zwei Arten von Energiepässen unterschieden: Der verbrauchsorientierte Ausweis (Energieverbrauchsausweis) basiert auf den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Die Immobilie wird anhand dieser Daten in eine Energieeffizienzklasse eingeteilt.
Eine weitaus höhere Aussagekraft als der Energieverbrauchsausweis bietet der Energiebedarfsausweis. Anhand eines Energiebedarfsausweises kann man sich umfassend über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes informieren. Darauf aufbauend wird die Immobilie einer Energieeffizienzklasse zugewiesen, die einen verlässlichen Vergleichswert darstellt, wenn man ein Haus oder eine Wohnung erwerben oder mieten möchte.
Wie kommt man nun an einen solchen Energieausweis?
Die Energiesparverordnung gibt vor, wer berechtigt ist diesen Energieausweis auszustellen. Die Berechtigung ist zusätzlich vom Gebäudetyp abhängig. Für Neubauten kommt für die Berechnung fast ausschließlich ein Energieberater in Frage, der eine sogenannte Bauvorlageberechtigung verfügt. Die meisten Bauträger verfügen heute über die dementsprechende Qualifikation den Pass auszustellen. Sind Wohngebäude schon älter, können beispielsweise auch staatlich geprüfte Techniker, Architekten oder Handwerksmeister den Ausweis ausstellen.
Die Kosten der Energiepässe hängen stark vom Aufwand zur Erstellung dieser ab. Ein Verbrauchsausweis kann vergleichsweise einfach erstellt werden und so sollten die Kosten für diesen 100 Euro selten überschreiten. Da der Energiebedarfsausweis zur Erstellung deutlich mehr Aufwand bedarf, sind auch die Kosten eines solchen größer. Die Bandbreite der Kosten variiert hier recht stark, da Faktoren wie die Gebäudegröße den Berechnungsaufwand direkt beeinflussen. Die Untergrenze liegt hier bei etwa 100 Euro und kann sich durchaus bis ungefähr 1000 Euro erstrecken.
Weitere Infos zum Thema Energieausweis finden Sie auf den Webseiten der Bundesregierung.
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