Vor dem Kauf eines Hauses muss man diese Investition sorgfältig finanziell planen und dabei richtig kalkulieren, denn das Bezahlen des Kaufpreises ist lange nicht die einzige Ausgabe, die auf einen zukommt. Bei der Abwicklung des Kaufes fallen eine Reihe Nebenkosten an, die nicht unterschätzt werden dürfen, laut Experten beläuft sich deren Höhe auf mehr als 15 Prozent vom Kaufpreis. Diese Summe muss man zum Preis des Hauses hinzuaddieren, was hinsichtlich der Finanzierungsplanung, beispielsweise bei der Aufnahme eines Kredits, zu berücksichtigen ist.
Als erstes fällt Geld für den Makler an, denn wenn dieser die Immobilie vermittelt, erhält er dafür auch ein Honorar, das sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert. Fixe Regelungen bezüglich der Höhe dieser Vermittlerprovision existieren zwar nicht, doch im Normalfall liegt sie bei drei bis sechs Prozent der Kaufsumme. Davon ist auch noch Umsatzsteuer zu entrichten. Oft ist das Honorar des Maklers auch Verhandlungssache, daher sollte die Prozentzahl unbedingt vertraglich fixiert, oder auch die Summe nach oben hin begrenzt, werden, bevor der Vermittler tätig wird.
Bei Kaufabwicklung muss man den Vertrag von einem Notar beglaubigen lassen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Kosten trägt ebenfalls in den meisten Fällen zur Gänze der Käufer – sie liegen bei ein bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Als nächstes werden die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch fällig, nur durch diesen Vorgang wird man rechtmäßig und offiziell Eigentümer einer Immobilie. Der Eintrag wird vom Notar beim Grundbuchamt veranlasst, die Gebühr hierfür liegt bei rund 0,5 Prozent der Kaufsumme.
Auch das Finanzamt schneidet beim Erwerb einer Immobilie mit und verlangt vom Käufer Grunderwerbssteuer – 3,5 Prozent des Kaufpreises. Meist sind allerdings miterworbene Ausstattungsgegenstände wie eine Einbauküche, oder ein Geräteschuppen im Garten, nicht grundsteuerpflichtig. Will man dafür also eine relativ hohe Summe zusätzlich ausgeben, sollte man das vorher rechtlich abklären, um ein wenig Geld zu sparen.
Zuletzt gilt es auch noch die Nebenkosten bei der Finanzierung zu berücksichtigen: Neben den Zinsen und den Tilgungsraten fallen beim Hauskauf unter Umständen Gebühren für ein Wertermittlungsgutachten an, welches die Bank oft als Sicherheit beim Geldverleih verlangt – diese betragen etwa 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme. Auch mit Bereitstellungszinsen muss gerechnet werden, wenn ein Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Ab wann diese fällig werden, ist meist Verhandlungssache, ebenso wie deren Höhe, die bis zu 0,25 Prozent der Darlehenssumme pro Monat betragen kann.
Bild: © Yvonne Bogdanski – Fotolia.com
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