Kaution und Courtage – Was kann verlangt werden und welche Möglichkeiten habe ich es zu vermeiden oder zu reduzieren?

Die Kaution und Courtage gehören zu den lästigeren Kosten, wenn es um Wohnraum oder andere Dingen geht. Gerade Studenten und Auszubildende sehen es nicht ein, solche Kosten zu tragen, sodass sie sich nach guten Alternativen umschauen. Davon gibt es reichlich, denn manche Wohnungen können auch ohne Kaution und Courtage erworben werden. Zunächst einmal ist es wichtig, sich dem Unterschied zwischen beiden bewusst zu werden. Unter der Kaution versteht man eine Absicherung für den Vermieter, der für den Fall von Wohnungsschäden nach dem Auszug einbehalten werden kann. Diese beträgt zumeist zwei bis drei Kaltmieten. Die Courtage wiederum wird von Vermittlern eines Wohnraums erhoben.

Gerade bei der Courtage kann man einige Kosten sparen, etwa wenn man auf eine Wohnungsgenossenschaft oder ein kostenfreies WG-Portal im Internet zurückgreift. Auch viele Privatvermieter, die dort ihren Wohnraum anbieten, erheben keine Courtage. Wichtig ist demnach, einen Immobilienmakler zu vermeiden beim Suchen einer passenden Wohnung. Die Kaution ist in den meisten Mietverträgen festgeschrieben und kann daher häufig nicht umgangen werden. Dennoch besteht die Möglichkeit, auch hier sich etwas finanziell zu entlasten. So gibt es Anbieter, die die Kaution im Vorfeld dem Vermieter zahlen, wobei man selbst diesen Kredit bei solchen Anbietern monatlich tilgt.

Wer dennoch auf einen Immobilienmakler zurückgreifen möchte, kann durch gründliches Analysieren ebenfalls einige Kosten sparen. Ein weiterer wichtiger Punkt, der sich auf die Kaution bezieht, stellt die Anlage dar, in die der Vermieter diese investiert. Denn die Anlage sollte möglichst sicher sein, da die Kaution unter Umständen ansonsten flöten geht. Da der Vermieter eine Auskunftspflicht in Hinsicht auf die Anlage hat, kann man sich bei diesem problemlos erkundigen. Verweigert er diese, hat man die Möglichkeit, die Kautionszahlung zu umgehen, was allerdings nur in den aller seltensten Fällen vorkommt. Um unsichere Anlagen zu umgehen, kann man problemlos ein Sparbuch eröffnen, darauf die Kaution einzahlen und dieses dem Vermieter überschreiben.

Eine Bürgschaft für die Mietkaution kann helfen, wenn gerade ein finanzieller Engpass besteht.

Die Kautionsbürgschaft lässt sich nicht nur vor dem Umzug abschließen. Auch wer bereits eine Wohnung gemietet hat, kann die Barkaution jederzeit gegen die Kautionsbürgschaft eintauschen. Erklärt sich der Vermieter mit dieser Maßnahme einverstanden, ist eine vorzeitige Mietkaution Rückzahlung möglich. Die Barmittel stehen dem Mieter nun für andere Zwecke zur Verfügung.

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