Krankentagegeldversicherung – Einkommensausfälle kompensieren

Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Für nahezu jedes erdenkliche Szenario bieten Versicherungsgesellschaften Pakete und Leistungen an. Von einer Krankentagegeldversicherung werden die wenigsten schon etwas gehört haben. Was beinhaltet eine Krankentagegeldversicherung und für wen lohnt sich ein Abschluss?

Was wird versichert?

Krankentagegeldversicherung © Dan Race - Fotolia.comDie erste aufkommende Frage ist, was eine Krankentagegeldversicherung überhaupt versichert. Im Grunde ist es recht simpel zu erklären. Sie kompensiert Einkommensverluste im Krankheitsfall. Dabei ist völlig irrelevant, ob der Erkrankte stationär in einem Krankenhaus oder daheim untergebracht ist. Eine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich für 42 Tage. Nach 42 Tagen tritt das sogenannte Krankengeld in Kraft. Dieses Krankengeld ist jedoch im Regelfall gut 10-20% unter dem Gehalt des Versicherten. Die Zeitspanne von 42 Tagen wird als Karrenzzeit bezeichnet. Die Krankentagegeldversicherung kann während dieser Karrenzzeit nicht in Kraft treten und kommt ausschließlich nach Ablauf dieser zum Tragen. Sie gewährt also die vollständige Lohnfortzahlung bei längeren Krankheiten oder Verletzungen, da sie die fehlenden 10-20% des Lohnausfalls zahlt.

Zu beachten ist, dass der vom Versicherungsunternehmen ausgezahlte Betrag niemals das durschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monaten überschreiten kann. VORSICHT: Sollte sich das Nettoeinkommen dauerhaft verringern, ist der Versicherte verpflichtet dieses dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Alles andere kann als Versicherungsbetrug ausgelegt werden.

Für wen lohnt es sich?

Für Selbsständige, welche sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden, ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung wärmstens zu empfehlen. Das hat einen einfachen Grund: Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Krankengeld! Dementsprechend gibt es zwei Möglichkeiten, entweder per sogenanntem Wahltarif oder durch den Abschluss einer Zusatzversicherung. Wahltarife haben den Nachteil, dass Sie den Versicherten für mindestens 3 Jahre an die Versicherungsgesellschaft bindet.

Auch für Arbeitnehmer kann ein Abschluss Sinn machen. Da dieser jedoch Anspruch auf Lohnfortzahlung hat und zudem ab dem 42. Tag Krankengeld bezieht. Die Krankentagegeldversicherung ist jedoch flexibel, und lässt sich auch erst für den Fall des 43. Krankheitstages abschließen. Auch möglich ist eine Staffelung. Details sollte man im Bestfall mit einem Versicherungsexperten diskutieren.

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