Krankenversicherung: Studenten haben Wahlrecht

Kein Versicherungszwang für Studenten
Studenten haben das Wahlrecht, ob sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern möchten oder ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchten. Diesen Umstand hat der Gesetzgeber gerade noch einmal bestätigt. Wer mit seiner universitären Ausbildung im Wintersemester beginnt, hat beispielsweise bis zum Jahreswechsel Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, in welcher Form er (oder sie) sich krankenversichern möchte. Die häufige geäußerte Theorie, dass man im Studium in der GKV sein müsse, ist ein erklärbarer Irrtum. Studenten sind in aller Regel jünger als 25 Jahre, wenn sie ihr Studium beginnen. Dies bedeutet, sie haben das Recht, in der für sie kostenfreien Familienversicherung zu verbleiben. Faktisch bedeutet dies, dass die meisten Studenten der GKV sind, denn wer zahlt schon Prämien, wenn er nicht muss? Ein Zwang besteht jedoch nicht.

Die PKV-Mitgliedschaft für Studenten
Die PKV bieten spezielle Studententarife an, die besonders günstig sind, um ihnen zu ermöglichen, sich eine private Versicherung auch leisten zu können. Allerdings bewegen sich die Leistungen in etwa auf dem Niveau der GKV. Allerdings profitieren die Studenten von zahlreichen Erleichterungen, welche durch die private Krankenversicherung garantiert werden. Dazu gehört beispielsweise, dass sie keine Praxisgebühr entrichten müssen. Dinge wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Behandlungen durch Heilpraktiker werden von der PKV übernommen, wenn sich der Student nicht für den günstigsten Tarif entscheidet, sondern bereit ist, etwas mehr zu bezahlen.

Wann lohnt sich der Wechsel in die PKV?
Neben dem Studienanfang räumt der Gesetzgeber Studenten noch zwei Mal die Chance ein, in die PKV zu wechseln. Denn die sehr günstige studentische Krankenversicherung endet entweder nach dem 14. Semester oder aber mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres. Sollte das Studium nicht beendet sein, hat der Student in beiden Szenarien die Möglichkeit, statt den teuren gesetzlichen Tarif wahrzunehmen, sich für den günstigen (gemessen an den sonstigen PKV-Tarifen) PKV-Tarif zu entscheiden, der in der Regel ohne Anschauung der Semester bis zum 34. Lebensjahr gewährt wird. Insbesondere nach Ablauf des günstigsten Studentenschutzes lohnt sich für Studenten deshalb der Wechsel sehr, da sie ohnehin mehr Geld aufwenden müssen, um sich künftig weiterhin zu versichern und die PKV-Angebote dann wesentlich leistungsstärker sind.

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