Hinweise zur Betrieblichen Altersvorsorge: Pensionsfonds
- Die Durchführungsweg der Pensionsfornds ist erst seit 2002 möglich. Pensionsfonds sind zwar grundsätzlich “Riester-fähig”, machen aber nur Sinn, wenn das Trägerunternehmen (also der Arbeitgeber) keine Gewinne erzielt. Für den Fall der Gewinnerzielung empfielt sich eher die Pensionszusage.
- Wenn man Pensionsfonds mit dem Durchführungsweg der pauschal dotierten Unterstützungskasse vergleicht, ist festzustellen, daß die Unterstützungskasse nichts anderes als ein Pensionsfonds ist, nur mit dem Unterschied, dass die Unterstützungskasse in der Wahl der Kapitalanlageform frei ist.
Vorteile des Pensionsfonds
- Recht auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Alle Zusagearten möglich
- Versorgung junger MA möglich
- Private Weiterführung nach §10a-Förderung möglich
- Steuerfreie Übernahme von Versorgungswerken
- Keine Einschränkung der Leistungshöhe
Nachteile des Pensionsfonds
- u. U. Nachfinanzierungsrisiko bei unverfallbarem Ausscheiden
- nur Rentenleistungen
- Hohe Steuerbelastung der Leistungen bei nachgelagerter Besteuerung
- Einschränkung des geförderten Beitrags
- Mangelnde Flexibilität
- verminderte Erträge (Garantiezins)
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