Informationen über die Pensionszusage
Fakten zur Pensionszusage:
- Konkurrenzloser Durchführungsweg für ältere Mitarbeiter, falls die Firma Gewinne erzielt. Auch für jüngere Mitarbeiter (Rückstellung geringer) möglich.
- Der Arbeitnehmer zahlt durch Gehaltsverzicht Beiträge. Der Arbeitgeber hat durch Rückstellungsbildung Liquiditätsvorteile, die außerhalb der Firma angelegt werden müssen.
- Die Zusagen können dem Gewinn angepaßt werden (Baukastensystem), dadurch entstehen keine arbeitsrechtliche Verpflichtung für den Arbeitgeber.
- Die Pensionszusage ist der beste Durchführungsweg für die biometrischen Risiken Tod und Berufsunfähigkeit, da der Abeitnehmer die Risikobeiträge zahlt. Der Arbeitgeber kann Pensionsrückstellungen bilden. Eigentlich würden die Liquiditätsvorteile aus den Pensionsrückstellungen bei der arbeitgeberfinanzierten bAV in der Regel ausreichen, um die Beiträge Risikoversicherung mit BUZ zu bezahlen.
- Durch Anlage der Liquiditätsvorteile ist eine Rente für den Arbeitgeber aus nicht gezahlten Steuern finanzierbar.
- Freie Kapitlanlagemöglichkeiten; dadurch Insolvenzschutz (Konkursprivileg) und Kapitalansammlung im Privat- anstatt in Firmenvermögen möglich. Diesbezügliche Informationen bekommen Sie auf Anforderung.
- Laut Altersvermögensgesetz (AVmG) können Rückstellungen bereits ab dem 14. Lebensjahr des Arbeitnehmers gebildet werden.
Vorteile der Pensionszusage
- Liquiditätsgewinn durch Rückststellungen
- Beleihungsmöglichkeiten
- Beliebige Leistungshöhe
- Flexible Leistungsgestaltung
- Nachgelagerte Besteuerung
Nachteile der Pensionszusage
- Keine Beitragszusagen
- Seit 1988 Passivierungspflicht
- Gewinnerhöhende Auflösungspflicht wenn der Arbeitnehmer ausscheidet oder verstirbt (Achtung bei Kapitalanlagen
- Verwaltungsaufwand
- Keine private Weiterführung möglich
- Keine §10a-Förderung
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