KV Vergleich
In Deutschland werden Arbeitnehmer, deren Nettoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Versicherungspflichtgrenze liegt aktuell bei einem jährlichen Nettoeinkommen von 49500 Euro. Alle anderen Personen haben die Möglichkeit sich entscheiden, ob sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder lieber bei einer privaten Krankenversicherung versichern möchten. Dies sind unter anderem auch Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder Studenten.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Dennoch empfiehlt es sich, einen genauen Vergleich der einzelnen Krankenkassen durchzuführen. Wenn auch der Beitrag gleich ist, so kann sich doch der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Krankenkassen erheblich unterscheiden. Da die Krankenkassen über den Beitragssatz keine neuen Versicherten mehr für sich gewinnen können, versuchen sie dies nun mit speziellen Leistungsangeboten. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen werden individuell unterschiedliche Mehrleistungen angeboten. Diese Mehrleistungen können von den einzelnen Krankenkassen frei gestaltet und angeboten werden. Die angebotenen Leistungen werden in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse beschrieben. Außerdem können die gesetzlichen Krankenkassen einen monatlichen Zusatzbeitrag erheben, für den Fall dass die zugewiesenen finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
Die private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung ist ein genauer Vergleich vor dem Abschluss unabdingbar. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern mit jeweils unterschiedlichen Tarifmodellen. Vor dem Vergleich sollte sich der Versicherungsnehmer grundsätzliche Gedanken machen, welche Bereiche versichert werden sollen. Denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen lassen sich bei der privaten Krankenversicherung die einzelnen Leistungen genau festlegen. Neben den gewählten Leistungen ist die Prämie zudem abhängig vom Alter, Geschlecht sowie eventuellen Vorerkrankungen. Vor dem Abschluss muss der Versicherte eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Eventuell ist auch eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen kann die Krankenversicherung eine Übernahme der Kosten verweigern. Versicherte haben zudem die Möglichkeit einen jährlichen Selbstbehalt zu wählen. Durch die Vereinbarung eines Eigenanteils lässt sich die Versicherungsprämie erheblich senken.
Die Krankenzusatzversicherung
Durch eine Krankenzusatzversicherung haben gesetzlich versicherte Personen die Möglichkeit zusätzliche Leistungen zu erhalten. Besonders interessant ist dies für Bereiche, in denen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen stark eingeschränkt wurden. Hier sind insbesondere Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu nennen. Weitere Möglichkeiten sind eine freie Krankenhauswahl, eine Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringungen im Zweibett- bzw. Einbettzimmer. Auch eine Krankentagegeldversicherung lässt sich so zusätzlich abschließen.
Bild: @BK – Fotolia