Private Krankenversicherung – Alterungsrückstellung bedarf Anpassung

Private Krankenversicherung © Leah-Anne Thompson - Fotolia.comWer privat versichert ist, hat im Alter mit steigenden Beiträgen und erhöhten Kosten zu rechnen. Begründen lassen sich diese Mehrkosten durch die erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitsbereich. Private Krankenversicherungen versuchen dieses demografische „Problem“ mit sogenannten Alterungsrückstellungen zu umgehen. Diese Alterungsrückstellungen berücksichtigen die Mehrkosten älterer Menschen in Bezunahme auf die momentanen Gegebenheiten. Und genau hier beisst sich die Katze in den eigenen Schwanz, denn die Mehrkosten werden in 30 Jahren definitiv höher ausfallen als heutzutage. Neue Behandlungsmethoden, neue Medikamente und das Altern der Gesellschaft dürften als Erklärung genügen.

Diskrepanz zwischen Neu- und Bestandskunden

Die Alterungsrückstellung sorgt des Weiteren dafür, dass Neu- und Bestandskunden unterschiedliche Beiträge für die gleichen Leistungen zahlen müssen. Erhöht die Private Krankenversicherung seine Beiträge, um aktuelle Mehrkosten im Gesundheitsbereich abzufangen, schlägt sich das auch in der Alterungsrückstellung nieder. Das kann dazu führen, dass ein Versicherter, welcher seinem PKV Anbieter schon seit Jahren treu ist, höhere Beiträge zu zahlen hat, als ein potenzieller Neukunde. Eine Garantie, dass der geänderte Beitrag niedriger oder gleich dem des Neuversicherten ist, gibt es nicht. Das kann natürlich nicht im Sinne der Versicherungsgesellschaften sein.

HUK will neues System

Aufgrund dessen fordert die HUK nun eine Anpassung des Systems. Geplant ist, die Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung nicht an aktuellen Gegebenheiten, sondern einem Schätzwert, welcher die demografische Entwicklung und die damit verbundene medizinische Inflation, berücksichtigt. Tatsache wäre in diesem Fall, dass sich die Beiträge zunächst erhöhen würden, jedoch im Verlauf der Zeit stabiler bleiben. Drastische Beitragserhöhungen, wie sie heute nicht selten der Fall sind und den einen oder anderen privat Versicherten sogar zum Wechsel in andere Tarif- und Leistungsgruppen zwingen, dürften wegfallen. Bei jeder Beitragserhöhung soll dieser Schätzwert neu kalkuliert werden und etwaig entstandene Lücken durch Zuschläge an alle Versicherten abgefangen werden. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluß, dass junge Menschen in der PKV diese Zuschläge länger zu zahlen haben als ältere Versicherte. Stichwort: Solidaritätsprinzip.

Fazit

Ein solch komplexes System, wie die Private Krankenversicherung, zu vereinfachen ist natürlich nicht einfach. Problematisch ist hier insbesondere, dass es keine Verpflichtung der einzelnen Versicherer gibt, sich an einen solchen Vorschlag zu halten. Genau das wäre aber im Falle der HUK nötig, denn gerade für die Gewinnung von Neukunden sind höhere Eintrittsbeiträge natürlich kein wirklich gutes Argument. Die Frage ist, ob man potenziellen Neukunden vermitteln kann, dass sich eine solche Änderung im Endeffekt positiv für sie auswirken dürfte.