Privatversicherte kriegen mehr Rechte

Ende Januar hat die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte von Versicherungsnehmern in der privaten Krankversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung verbessern soll. Der Entwurf des sogenannten Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften ist wichtiger Bestandteil der für 2012 geplanten Verbraucherschutzmaßnahmen der Bundesregierung. Länder, Verbände und Experten haben jetzt Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die geplanten Neuregelungen.

Stärkung der privat Krankenversicherten
In der privaten Krankenversicherung konzentrieren sich die Verbesserungen vor allem auf Auskunftsansprüche bezüglich der Übernahme von Behandlungskosten. Privatversicherte wissen im Vorhinein oft nicht, ob ihre Krankenversicherung anfallende Behandlungskosten übernimmt. Nach dem Gesetzentwurf können die Versicherungsnehmer jetzt vor einer kostspieligen Behandlung verbindliche Auskunft über die Kostenübernahme verlangen. Voraussetzungen hierfür sind: Ein Heil- und Kostenplan als Grundlage und zu erwartende Behandlungskosten von mindestens 3.000 Euro. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen erfolgen. Die Frist für Kündigungen wegen Beitragserhöhungen wird für die Versicherten von einem auf zwei Monate verlängert. Weitere Verbesserungen betreffen die Kündigung eines Selbstbehalts und den Wegfall der Bindung an eventuelle Zusatzverträge bei Vertragswiderruf.

Verbesserter Schutz in der Kfz-Versicherung
In der Kfz-Versicherung sollen Versicherungsnehmer noch besser geschützt werden, wenn der Versicherer insolvent wird. Zwar haftet heute hier schon gegenüber Geschädigten in vielen Fällen die Verkehrsopferhilfe. Einige Fallkonstellationen sind aber nicht vom Schutz erfasst, so dass der Versicherte bei Versicherungsinsolvenz alleine für den verursachten Schaden aufkommen muss. Durch den Gesetzentwurf wird jetzt eine Obergrenze von 2.500 Euro für den Schadensersatz durch den Versicherungsnehmer eingeführt.

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