Rechtsschutzversicherung

Nicht selten verzichten Arbeitnehmer, Selbstständige, Mieter und Familien aus Angst vor einer zu hohen finanziellen Belastung darauf, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Die Kosten für den Prozess und den Rechtsanwalt sind im Vorfeld nicht sicher zu benennen und es gibt keine Garantie dafür, dass das Urteil zufriedenstellend ausfällt. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der muss sich weniger Gedanken machen.

Erst einmal wird vom Versicherer grundsätzlich geprüft, ob eine Klage Chancen auf Erfolg hat. Ist dies der Fall, übernimmt die Rechtsschutzversicherung unter anderem das Honorar für den Anwalt, die Gerichtskosten, die Bezahlung von Sachverständigen und die gegnerischen finanziellen Aufwendungen, sofern sie dem Versicherungsnehmer auferlegt werden. Selbstverständlich springt die Rechtschutzversicherung auch bei gerichtlichen Streitfällen ein, die die gegnerische Partei veranlasst hat.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht automatisch alle Streitfälle ab. Beim Abschluss des Vertrags muss man also ganz genau auf die Konditionen achten, denn jede Rechtsschutzversicherung deckt andere Bereiche ab. Das können beispielsweise Streitfälle mit dem Arbeitgeber, allgemeine Strafrechtsfälle oder aber Streitfälle bei Verkehrsangelegenheiten sein. In der Regel hat man die Wahl zwischen verschiedenen Paketen.

Es gibt einige Rechtsstreitigkeiten, die die Rechtsschutzversicherung allgemein nicht abdeckt. Dazu gehören Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen, geplante Straftaten oder Unstimmigkeiten bei der Baufinanzierung. Es bietet sich vor Abschluss eines Vertrags immer an, das persönliche Gespräch mit den Anbietern zu suchen und alle Fragen abzuklären.

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Darüber hinaus sollte man im Vorfeld seine Unterlagen durchsehen und alle bestehenden Verträge und Mitgliedschaften in Verbänden und Organisationen durchforsten. Oft ist man durch Gewerkschaften, Verbände und Vereine bereits für bestimmte rechtliche Fälle abgesichert und kann das Paket der Rechtsschutzversicherung dementsprechend zusammenstellen.

Es nützt allerdings nichts, im letzten Moment vor dem Prozess noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Der Schutz beginnt bei den meisten Verträgen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Zudem darf auch der Anlass für den Rechtsstreit erst nach Abschluss des Vertrags entstanden sein. Hier geht’s zum Rechtsschutzversicherung Vergleich

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