Die im Jahre 2002 durch die Rentenreform eingeführte “Riester-Rente” wird zum Teil sehr unterschiedlich diskutiert. der Grund hierfür liegt darin, dass sie sich als Altersvorsorge Instrument nur unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Personengruppen gut eignet.
Wer ist föderungsberechtigt?
Die Riester-Förderung erhalten grundsätzlich nur Pflichtversicherte der gesetzlichen Renteversicherung und damit nicht Beamte und Selbständige. Das bedeutet im einzelnen:
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer und deren Ehepartner
- Wehr- und Zivildienstleistende
- nicht berufstätige Personen während der Kindererziehungszeit
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- versicherungspflichtige Selbstständige
- Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (z.B. Richter, Soldaten)
Wer ist nicht förderungsberechtigt?
- freiwillig Rentenversicherte
- geringfügig Beschäftigte mit Versicherungsfreiheit
- nicht versicherungspflichtige Selbstständige
- Pflichtversicherte in einer berufsständischen Vorsorgeeinrichtung (z.B. Ärzte und Rechtsanwälte)
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