Rürup-Rente

Rürup-Rente – auch für Beamte geeignet

Die Rürup-Rente dient der privaten Altersvorsorge. Sie ist insbesondere Selbstständigen zu empfehlen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlen. Die monatlichen Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden und die Rürup-Rente bleibt bei eventuellen Soziallleistungen wie Hartz IV unangetastet. Ähnlich der gesetzlichen Rente wird auch die Rürup-Rente frühestens mit 60 Jahren ausbezahlt. Sie ist nicht vererbbar und darf auch nicht – wie bei Lebensversicherungen möglich – beliehen, verkauft oder vorher ausbezahlt werden.

Im Gegensatz zu anderen Sparmodellen wird beim Tod des Versicherten kein Restkapital ausgezahlt. Wer die Familie versorgt wissen möchte, kann aber bei der Rürup-Rente einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Ehepartner und Kinder, die noch Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen damit eine Witwen- oder Waisenrente ausbezahlt. Allerdings erhöht dieses Extra der Rürup-Rente auch die monatlichen Beiträge. Für unverheiratete Paare gibt es keine Hinterbliebenen-Rente.

Neben den Standard-Verträgen gibt es auch bei der Rürup-Rente zahlreiche Varianten, zwischen denen man wählen kann. Es werden beispielsweise auch fondgebundene Policen angeboten, bei denen man auf Wunsch auch eine Garantie auf das eingezahlte Kapital erhält.

Zu bedenken ist aber, dass man bei der Rürup-Rente nicht im Vorfeld an das angesparte Geld kommt. Sie ist also für eine Hausfinanzierung oder für das Ablösen von Krediten nicht geeignet. Im Gegenzug kann man sich aber sicher sein, dass die Altersvorsorge im Fall längerer Arbeitslosigkeit gesichert ist, weil der Staat hier keinen Zugriff hat und man den Vertrag nicht auflösen muss, um Sozialleistungen zu erhalten. Ob die Rürup-Rente empfehlenswert ist, hängt immer auch von der persönlichen Situation und vom Sicherheitsbedürfnis ab.

Die Steuerersparnis durch die Rürup-Rente ist unumstritten positiv, greift aber nur dann, wenn der Freibetrag nicht schon von anderen Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft wird. Vor Abschluss eines Vertrags sollte man sich mit dem Steuerberater oder einem unabhängigen Fachmann zusammensetzen und den persönlichen Fall durchrechnen.

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