Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung erhalten die Bezugsberechtigten im Todesfall der versicherten Person eine bestimmte Summe ausbezahlt. Wenn der Versicherungsfall innerhalb der vertraglich festgelegten Dauer nicht eintritt, zahlt die Versicherung kein Geld aus. Die Beiträge, die insgesamt im Lauf der Vertragsdauer aufgebracht werden müssen, sind daher wesentlich niedriger als die Leistung im Versicherungsfall, da lediglich das eventuelle Risiko versichert wird.
Eine Risikolebensversicherung erfüllt also nicht den Zweck einer Kapitalanlage. Sie hat einzig und allein die Aufgabe, beispielsweise wirtschaftlich abhängige Angehörige abzusichern und zu garantieren, dass im Fall des Todes ein bestimmter Betrag zur Verfügung steht. Dieser Betrag ist sehr unterschiedlich, je nach Einschätzung der persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung wird er aufgrund der persönlichen und familiären Bedarfslage individuell festgelegt. Auch zur Sicherung von Schulden, beispielsweise wenn ein Haus gekauft oder eine firmeneigene Immobilie über ein Darlehen finanziert wird, soll die Risikolebensversicherung garantieren, dass die Schulden zurückgezahlt werden können. Der Tod der Person, aufgrund deren wirtschaftlichem Leistungsvermögen die Finanzierung geplant wurde, kann neben der persönlichen Dramatik sonst außerdem den finanziellen Ruin von Angehörigen bedeuten.
Die Beitragshöhe für eine Risikolebensversicherung wird unter Einbeziehung verschiedener Faktoren berechnet. Sie ist abhängig vor allem von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, außerdem von der Laufzeit und dem Eintrittsalter, aber auch vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person. Auch bestimmte Berufe oder Freizeitbeschäftigungen mit höherem Unfallrisiko können sich auf die Beitragshöhe auswirken.
Wenn die Risikolebensversicherung dazu dienen soll, Darlehen abzusichern, die laufend getilgt werden, können auch fallende Beitragsraten vereinbart werden, da die zu versichernde Summe genauso kontinuierlich abnimmt. Meist wird diese Form der Risikolebensversicherung, auch Restschuldversicherung genannt, von Banken im Zusammenhang mit einer größeren Kreditvergabe als Bedingung vorgeschrieben.
Bei manchen Versicherern gibt es die Möglichkeit, innerhalb einer mehrjährigen Frist die Risikolebensversicherung doch noch in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln, um damit beispielsweise einen Teil der Altersvorsorge abzudecken. Speziell für junge Familien kann das praktisch bedeuten, dass sie zunächst aus finanziellen Gründen die Vorteile einer günstigen Beitragsrate für die Risikolebensversicherung nützen und damit ihren Mindestversicherungsschutz realisieren, später jedoch, wenn die finanzielle Situation sich entspannt, in die Kombination mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung einsteigen können.