Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für abhängig Beschäftigte dann möglich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von seinerzeit 47.250 Euro lag. Der Umstieg auf den Privaten Krankenversicherungsschutz kann in diesem Fall jederzeit durchgeführt werden. Beachten müssen gesetzlich Versicherte jedoch, dass die Kündigungsfrist bei der bestehenden Krankenversicherung eingehalten werden muss. Diese liegt bei zwei Monaten.
Hat der gesetzliche Krankenversicherte das Bruttoarbeitseinkommen erst ab dem Jahr 2010 erzielt oder auch später, so kann der Wechsel in die Private Krankenversicherung grundsätzlich jeweils zum 1. Januar des Folgejahres stattfinden. Berufseinsteiger nach Studium und Ausbildung sind – unabhängig vom jährlichen Bruttoeinkommen – grundsätzlich drei Jahre in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst zum Januar des vierten Berufsjahres kann der Wechsel zum privaten Versicherungsschutz vollzogen werden, auch wenn schon zu Berufsbeginn das Einkommen in Höhe der Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 49.950 Euro erzielt wird.
Der Wechsel von Selbständigen und Freiberuflern in die Private Krankenversicherung kann jederzeit erfolgen. Allerdings gilt es hier die Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Dabei gilt der jeweils angebrochene Monat aber als voller Monat, so dass die Kündigung auch innerhalb des laufenden Monats wirksam erfolgen kann.
Vorteilhaft erweist sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung aufgrund besserer Leistungen, auch im Bereich von Zahnersatz und Sehhilfen. Zudem erfolgt die Berechnung der Beitragssätze nicht einkommensabhängig, was sicher gerade in höheren Einkommensbereichen gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung als sehr kostensparend erweisen kann.
Beachten sollte man vor dem Wechsel in die Private Krankenversicherung allerdings, ob eine Heirat oder auch Kinder geplant sind. Doppelverdienter, Singles sowie Familien mit einem Kind haben generell bei einem Wechsel nur Vorteile zu verzeichnen. Ehepartner mit nicht erwerbstätigem Ehepartner müssen allerdings für alle Familienmitglieder Beiträge zahlen – anders als bei der Gesetzlichen Familienversicherung.
Auch der eigene Gesundheitsstatus sollte beim Wechsel einer genauen Prüfung unterzogen werden. Beim Wechsel müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden und gewisse Vorerkrankungen oder Unfallverletzungen, die innerhalb der letzten rund fünf Jahre liegen, sind möglicherweise mit Beitragszuschlägen behaftet.
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