Die Private Haftpflichtversicherung dient in erster Linie dem Schutz vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte erheben. Zudem stellt diese Versicherung auch einen indirekten Rechtsschutz dar, denn wenn der Schadenfall eintritt, prüft die Versicherung zunächst, ob der Anspruch der geschädigten Person überhaupt rechtens ist. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer durch die Private Haftpflichtversicherung erfährt, ob er für den entstandenen Schaden rechtlich haftbar gemacht werden kann. In Versicherungsfällen sollten Versicherungsnehmer daher generell von einer Leistungszusage gegenüber dem Geschädigten absehen, da hiermit der Versicherung und ihrer Entscheidung vorgegriffen wird. Während die Private Haftpflichtversicherung im Falle der Rechtmäßigkeit die Schadenbegleichung bis zur Höhe der vereinbarten Summe direkt an den Geschädigten auszahlt, besteht auch die Möglichkeit der Ablehnung der Forderung, wenn rechtlich belegbare Gründe dagegen stehen.
Grundsätzlich leistet die Private Haftpflichtversicherung für alle Haftungsfälle, die sich in der Freizeit ergeben. Generell schließt die Private Haftpflichtversicherung Schäden aus, die bei Hilfeleistungen im Freundeskreis entstanden sind, also beispielsweise bei der Hilfe beim Umzug. Darüber hinaus bestehen Ausschlüsse, die der Versicherungsnehmer durch sogenannte Zusatzabdeckungen auf Antrag in den Versicherungsvertrag einschließen kann. Besonders risikobehaftete Hobbys können beispielsweise eine Begründung für den Einschluss von Zusatzabdeckungen begründen. Einen Rundumschutz gegen Haftpflichtschäden stellt bei einigen Versicherungsnehmern die Private Haftpflichtversicherung also nur dar, wenn Zusatzabdeckungen individuell mit eingeschlossen wurden.
So müssen beispielsweise Besitzer von Segelbooten sowie Windsurfer Zusatzabdeckungen bei ihrer Versicherung beantragen, um auch Haftungsschutz im Rahmen ihrer Hobbyausübung zu genießen. Auch geliehene oder motorbetriebene geliehene Boote beziehungsweise deren Betrieb benötigen die Zusatzabdeckungen innerhalb der Haftpflichtversicherung. Weiterhin tragen Halter von Pferden und Hunden höhere Risiken, die durch Zusatzabdeckungen abgesichert werden müssen. Gleiches gilt für den Betrieb von motorisierten Modellflugzeugen oder auch den Besitz von Schusswaffen, die für Jagdzwecke besessen und betrieben werden.
Alle genannten Risiken können sowohl in eine neue Haftpflichtversicherung auf Antrag als auch in eine bereits bestehende Versicherung aufgenommen werden. Bei letzter besteht der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Versicherung den Einschluss der neuen Risiken schriftlich bestätigt hat. Auch hier gilt, dass Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz durch eigenmächtige Leistungszusagen gegenüber Geschädigten verwirken können, denn in allen Versicherungsfällen hält sich die Versicherung als finanziell Leistender das Recht auf Prüfung des Anspruchs offen.
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