Alarmanlage IP Umstellung – Das müssen Sie wissen
03.02.2021Die Deutsche Telekom ist bereits dabei, ihr gesamtes Netz umzustellen. Noch im Jahr 2018 soll die Umstellung der analogen Signale auf den IP-Standard abgeschlossen werden. Dies vereinheitlicht die Übertragung und bringt viele Vorteile bezüglich der Funktionalität mit sich. Im Zuge der Alarmanlage IP Umstellung werden allerdings die bis dahin genutzten ISDN-Anschlüsse komplett abgeschaltet und stehen nicht mehr zur Verfügung.
Inhalte des Ratgebers Alarmanlage IP Umstellung
01. Was ist eine IP-Alarmanlage
02. Unterschied zu den vorherigen Standards
03. Bin ich von der Umstellung betroffen?
04. Die Verantwortung der Telekom
05. Folgen für die Alarmanlagen: Was ist vor der Umstellung zu tun?
06. Alarmanlage IP Umstellung: Welche Kosten fallen an?
07. Alarmanlagen auf IP umrüsten
08. Auswirkungen auf die Zertifizierung nach dem VdS-Standard
Was ist eine IP-Alarmanlage?
Der Begriff IP steht für Internet Protocol. Diese Alarmanlage nutzen also, genau wie jeder Computer, das Internet zur Übertragung ihrer Daten. Dies soll zukünftig auch der einzige Weg sein, auf dem Signale gesendet werden. Dies erhöht nicht nur die Geschwindigkeit, sondern ermöglicht auch neue Funktionen von Seiten der Anbieter.
In den letzten Jahren hat der Marktanteil der IP- Alarmanlagen rapide zugenommen. Besonders seit dem Bekanntwerden der Umstellung richten sich die Hersteller darauf ein. Viele Anlagen, die in den letzten Jahren gekauft wurden, sind daher mit mehreren Schnittstellen (meist ISDN und IP) ausgestattet. In diesem Fall kann die vorhandene Anlage definitiv weiter genutzt werden.
Unterschied zu den vorherigen Standards
Die analoge Telefonie hielt sich über viele Jahre, die bekannte Telefondose mit dem länglichen schwarzen Stecker war das Markenzeichen. Hier wurde ein einziges Telefonsignal über zwei Drähte übertragen. Mehrere Telefonnummern an einem Anschluss oder sogar Telefonate zur selben Zeit waren nicht realisierbar. Die analogen Anschlüsse wurden sogar noch genutzt, als das Telefonnetz längst auf ISDN umgestellt war. Hierzu wurden Digital-Analog-Wandler eingesetzt, damit alte analoge Geräte weiter genutzt werden konnten.
Der zwischenzeitlich überwiegend genutzte ISDN-Standard (Integrated Services Digital Network oder Integriertes Sprach- und Datennetz) stellte bereits eine digitale Lösung dar und wurde international genutzt. Er erlaubte zum Beispiel mehrere Gespräche über eine Leitung. Das Erkennungsmerkmal des ISDN-Anschlusses waren Splitter und NTBA in der Nähe des Telefonanschlusses. ISDN bietet jedoch nicht annähernd gleichen Funktionsumfang wie der IP-Anschluss und wird daher ebenfalls verschwinden.
Bin ich von der Umstellung betroffen?
Die Telefonnetzumstellung betrifft alle Kunden der Deutschen Telekom. Es trifft damit allerdings nicht nur direkte Telekom-Kunden, sondern auch deren Subunternehmen und alle Betreiber, die sich in das Netz der Telekom einmieten. Insgesamt ist die Telekom für über 19 Millionen Festnetzanschlüsse verantwortlich.
Die Verantwortung der Telekom
Die Telekom unterhält Verträge mit Gewerbe- und Privatkunden im gesamten Bundesgebiet. Sie ist dafür zuständig, dass diese Verträge auch nach der Umstellung auf IP-Telefonie noch eingehalten werden. Folglich liegt die Verantwortung der Telekom darin, die volle Funktionsfähigkeit der Telefonanschlüsse zu gewährleisten. Telekom-Kunden sollten daher rechtzeitig vor der Umstellung neue Hardware (Router) zugeschickt bekommen, falls das erforderlich ist.
Für andere Geräte, die über das Telefonnetz betrieben werden, ist die Telekom nicht verantwortlich. Dies gilt zum Beispiel für die Router von Fremdanbietern oder Alarmanlagen mit Telefonanschluss. Die Deutsche Telekom wird bei allen Anschlussstellen einen technisch einwandfreien IP-Anschluss bereitstellen, ist allerdings nicht dafür verantwortlich, dass die Endgeräte der Verbraucher mit diesem Anschluss kompatibel sind.
Folgen für Alarmanlagen: Was ist vor der Umstellung zu tun?
Durch die Umstellung kann die Alarmanlage im Haus ihre Funktionsfähigkeit einbüßen, muss es allerdings nicht. Sie sollten in jedem Fall prüfen, über welche Kanäle Ihre Alarmanlage einen Vorfall meldet. Die meisten hochwertigen Alarmanlagen verfügen über mehrere Meldesysteme. Dabei kommen zum Beispiel die Folgenden in Frage:
- SMS an den Betreiber
- Mail an den Betreiber
- Anruf bei der Notrufzentrale
- optischer und akustischer Alarm
Meldungen, die direkt von der Alarmanlage ausgehen, wie optischer und akustischer Alarm, bleiben intakt. Dies gilt auch für alle Wege, die über ein GSM Gateway oder einen anderen Mobilfunkanschluss laufen. Diese Anschlüsse nutzen die Mobilfunktechnik und hängen davon ab, dass ausreichender Empfang vorhanden ist. Diese Alarme sind von der Umstellung nicht betroffen.
Betrachten Sie jedoch Meldungen, die über das Telefonnetz laufen. Eine Meldung per Anruf beispielsweise oder SMS kann möglicherweise über das analoge oder ISDN-Netz abgewickelt werden. Das große Problem ist: Die Alarmanlage bemerkt den Ausfall dieses Meldekanals nicht. Im Ernstfall wird sie ihren Anruf absetzen, der allerdings nirgendwo eingeht. Somit ist diese Meldung vollständig außer Kraft gesetzt!
Alarmanlage IP Umstellung: Welche Kosten fallen an?
Zuerst einmal: Für die Umstellung selbst trägt der Kunde keine Kosten. Diese wird von der Telekom veranlasst und durchgeführt. Es ist allerdings möglich, dass alte Hardware nicht mehr geeignet ist. In diesem Fall muss der Kunde neue Hardware einsetzen, die ihm von der Telekom gestellt wird. Je nach Vertrag können hier zusätzliche Kosten für die Hardware anfallen.
Schwieriger wird es bei der Umrüstung einer Alarmanlage. Hier lässt sich keine generelle Schätzung vornehmen. Es kommt ganz darauf an, welcher Hersteller verbaut ist, über welche Technik die Anlage verfügt und welche Zusatzkomponenten der Hersteller anbietet. Hier bietet ein Fachmann für Alarmanlagen schnelle Abhilfe.
Alarmanlagen auf IP umrüsten
Wie oben bereits erwähnt, verfügen viele neuere Alarmanlagen bereits über die Möglichkeit, über IP betrieben zu werden. In diesen Fällen ist meist nur eine Neueinrichtung nach der Umstellung nötig. Wird diese Einrichtung von einem Fachmann durchgeführt, wird dieser gleich noch alle Voraussetzungen prüfen, damit die Alarmanlage wieder ihre volle Funktionsfähigkeit aufweist.
Besitzt die Alarmanlage diese Möglichkeit nicht, ist eventuell eine Umrüstung möglich. Das hängt vom Hersteller und der verwendeten Anlage ab. Einige Hersteller bieten nachrüstbare Zusatzmodule, mit denen sich der neue IP-Anschluss nutzen lässt. Alternativ ist auch eine Meldung per GSM möglich, wenn der Hersteller hier etwas bereitstellt. Weitere Informationen für Ihren Einzelfall erhalten Sie von einer Fachfirma.
Auswirkungen auf die Zertifizierung nach dem VdS-Standard
Durch die Umstellung ist es möglich, dass Ihre Alarmanlage nicht mehr die volle Funktionalität bietet oder nicht mehr dem VdS-Standard entspricht. Dies betrifft zum Beispiel die Vernetzung mit einer Notrufzentrale. Das kann sich zum Beispiel auf die Einstufung der Gefahrenklasse durch den Versicherer auswirken.
Im Zweifel sollte hier eine Fachfirma kontaktiert werden, die weitere Auskünfte geben kann. Sollte die Alarmanlage nicht mehr dem Standard entsprechen, ist diese Firma mit ihrer Fachkompetenz bei einer Umrüstung der Altanlage behilflich. Im Falle, dass das Nachrüsten der Anlage keine Möglichkeit darstellt oder schlichtweg zu teuer ist, bleibt leider nur noch der Neukauf einer modernen IP Alarmanlage.
Bilder/Copyright: Alarmanlage IP Umstellung | ©Misha Feshchak| unsplash.com