Alarmanlage mit Kamera: Diese Vorteile und Nachteile sollten Sie kennen

Alarmanlagen mit Videoüberwachung. Bekannt aus Film und Fernsehen, Behörden oder Sicherheitsbereichen. Mit der stetigen technologischen Entwicklung kommen jedoch nun auch private Haushalte oder Gewerbetriebe mehr und mehr in den Genuss dieses Sicherheitskonzeptes, ohne dabei einen Sicherheitsraum mit Bildschirmen aufzubauen und diese beobachten zu lassen.

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Die erste Überwachungsanlage kam 1942 zum Einsatz und wurde von Siemens entwickelt. Seither hat sich in vielen technische Segmenten einiges bezüglich technologischer Entwicklung getan. Gerade die Entwicklung elektrischer sowie elektronischer Bauteile hat der Kamera im Allgemeinen zu einer starken Entwicklung verholfen. Auch die Alarmanlagen profitieren von all der Sensorik und den dadurch entstanden Möglichkeiten der Überwachung. Wurden früher einzelne Bauteile mit Kabeln teils aufwändig miteinander verbunden, geschieht dies heutzutage vergleichsweise simpel, sofern man die Sichtweise des Endnutzers betrachtet. Die Bauteile können meist auf ein Netzwerk zugreifen und somit die Daten über eben dieses übermitteln.

Der stetige Fortschritt – Netzwerkkameras

Eine Alarmanlage mit Kamera ist nahezu überall und ohne großen Aufwand einsetzbar. Die Wahl der Bauteile sollte allerdings entsprechend dem Einsatzort gewählt werden. Eine robuste Außenkamera wirkt für einen Büroraum etwas fehl am Platz. Für solch eine Videoüberwachung verbunden mit einer Alarmanlage würde sich eher eine WLAN Netzwerkkamera eignen.

Wichtig ist dabei ebenfalls die Unterscheidung zwischen analogen und digitalen Kameras. Letzteres erhält mehr und mehr den Einzug. Es ist wesentlich unproblematischer eine Kombination aus Alarmanlage und Kamera sowie eventuellen anderen Überwachungselementen herzustellen, wenn alles digital vernetzt werden kann. Anders als bei der Analogkamera muss der Betrachter des Bildmaterials nicht vor Ort beziehungsweise in der Nähe der Kamera sein. Durch die Datenübertragung via Netzwerk und der damit einhergehenden Unabhängigkeit zwischen Aufnahme- und Betrachtungsgerät kann der Betreiber der Anlage jederzeit und von jedem beliebigen digitalen Endgerät die Daten der mit Kamera verbundenen Alarmanlage abrufen.

Bei der angesprochenen WLAN Netzwerkkamera fallen sogar die Kabel weg, um die Kamera mit dem Netzwerk zu verbinden. Sie muss nur im entsprechenden Empfangsbereich des WLANs positioniert werden. Weiterhin ist es somit auch möglich, dass mehreren Stellen das Bildmaterial zeitgleich zur Verfügung gestellt wird. Die anfänglichen Schwächen der digitalen Kameras wurden mittlerweile durch den Ausbau der Netzwerkleistungen behoben. Die Problematik der Netzwerkkameras liegt darin, dass das Bildmaterial vergleichsweise groß ist. Bedingt durch Bandbreite des Netzwerk und speziell bei der Verwendung mehrerer Kameras konnten die Bilder und Videos nicht ohne qualitative Abstriche übertragen werden.

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Vor- und Nachteile der mit Videoüberwachung verbundenen Kamera

Der große Vorteil einer Alarmanlage mit Videoüberwachung ist vor allem der visuelle Aspekt. Nicht nur, dass das Bildmaterial live angeschaut werden kann, es kann außerdem aufgezeichnet sowie gespeichert werden. Bei der Nutzung von modernen Alarmsystemen mit Videoüberwachung können wahlweise Videoausschnitt, Bilder oder das aktuelle Video auf das Smartphone übertragen werden. Natürlich können je nach Einsatzgebiet die Bilder und Videos direkt an die Polizei übertragen werden.

Damit man auf den Videos beziehungsweise Bildern etwas erkennen kann, muss dazu die Auflösung der Kamera stimmen. Diesbezüglich gibt es verschiedene Auflösungsklassen. Die Klassen sind dabei je nach Einsatzgebiet in der Norm EN 62676-4 geregelt. Einige Beispiele wären die Klassen „Überprüfen“, „Detektieren“, „Identifizieren“ und „Überwachung“. Ein weiterer positiver Effekt bei einer deutlich sichtbar platzierten Kamera Alarmanlage ist je nach Nutzung eine Abschreckung potentieller Gefahren durch Dritte oder auch ein Schutzgefühl seitens des Betreibers.

Ein negativer Punkt bei einer Alarmanlage mit Kamera ist, dass sobald keine weiteren Bauteile zur Unterstützung vorhanden sind, zu großer Vorsicht geraten wird. Kameras, speziell deren Sensoren, sind generell sehr empfindlich gegenüber künstlichem Licht, Sonnenstrahlen oder Lichtquellen im Allgemeinen. Sollten diese in einem ungünstigen Winkel auf die Sensorik fallen, dann kann es zu Problemen mit dem Bild kommen. Sollte die Kamera außerdem als Bewegungsmelder genutzt werden, indem sie auf Bewegungen innerhalb definierter Bereiche reagiert, kann eine Lichtstörung, Insekten, Vögel oder anderes zu einem Fehlsignal führen.

Somit könnte eine Fliege einen großen Alarm auslösen. Diese Einflüsse sollten bei der Installation einer mit Videoüberwachung versehenen Alarmanlage bestens Bedacht werden. Aufgrund der Vielfältigkeit solcher Systeme gibt es keine Standardprozedur, das heißt, dass die Installation jedes Alarmsystems mit Kamera individuell ausgearbeitet werden muss. Ebenfalls keinen Standard gibt es bezüglich Normen. Diese können sich von Land zu Land unterscheiden. Brandschutz sowie Unfallverhütung fallen ebenfalls in diese Normen, auch wenn diese Themen nicht direkt mit der Überwachung zu tun haben. Das alles sollte bedacht werden.

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Private und betriebliche Nutzung der Alarmanlage durch Videoüberwachung

Sollen die eigenen vier Wände durch eine Alarmanlage, speziell eine Alarmanlage mit Kamera, geschützt werden, so gilt es gewisse Vorschriften einzuhalten. Neben den bereits angesprochenen Normen muss eine private Videoüberwachung vor allem einen zulässigen Zweck erfüllen. Dabei stehen meisten der Schutz einer Person oder des Inventars im Vordergrund. Sind die Voraussetzungen für eine Überwachung via Kamera erfüllt, dann muss das Datenverarbeitungsregister darüber informiert werden. Dadurch wird das System registriert und legalisiert. Allerdings warten neben dem bereits erwähnten noch weitere Pflichten auf den Betreiber des Überwachungssystems. Dazu zählen Protokollierungspflicht, Löschungspflicht sowie Kennzeichungs- und Auskunftspflicht.

Auf betrieblicher Ebene steht ebenfalls der Einsatz der Alarmanlage mit Videoüberwachung im Vordergrund. Dabei gibt es für eine Kameraüberwachung generell die Unterscheidungen. Es stellt sich die Frage, ob ein öffentlich zugänglicher Bereich, ein nicht-öffentlich zugänglicher Bereich oder etwa die Beschäftigten überwacht werden sollen. Alle Situationen sind im Bundesdatenschutzgesetz unter den Paragraphen §6b, §28 und §32 geregelt.

Eine Kamera mit dazugehöriger Alarmanlage zu installieren, sollte nicht aus einer Laune heraus geschehen, sondern bedarf einer entsprechenden Vorbereitung und Planung. Dabei ist es egal ob betriebliche oder private Nutzung. Ein solches System bringt eine hohe Sicherheit muss allerdings auch gewartet und geschützt werden, speziell durch den Zugriff übers Netzwerk.