Hausratversicherung Alarmanlage: Niedrigere Beiträge möglich

Der Schutz des persönlichen Eigentums und der eigenen Sicherheit ist für alle Menschen sehr wichtig. Zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit wird meist eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen eingesetzt. In einigen Fällen begünstigen sich diese Maßnahmen gegenseitig, so wie im Fall von Alarmanlage und Hausratversicherung.

Versicherungsleistung und Versicherungsbeitrag werden durch bestimmte Risikopunkte bezüglich der Sicherheit positiv oder negativ beeinflusst. Wir verraten, welche Punkte von der Versicherung am häufigsten bemängelt beziehungsweise am liebsten gesehen werden.

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Zweck der Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung wird abgeschlossen, um alle Gegenstände zu versichern, die zu einem Haushalt gehören. Das betrifft Dinge wie Möbel, technische Geräte, Kleidung, Schmuck, Fahrräder und Dekoration. Schäden oder das Verschwinden dieser Dinge wird von der Hausratsversicherung gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht vom Eigentümer selbst verursacht oder verschuldet wurde.

Klar zu unterscheiden ist die Hausratversicherung von der Gebäudeversicherung. Letztere zahlt für Schäden, die am Gebäude selbst oder an Anbauten des Gebäudes entstehen. Die Hausratsversicherung greift hier nicht. Sie übernimmt dafür auch Schäden am Hausrat, selbst wenn sich ein Teil davon zum entsprechenden Zeitpunkt überhaupt nicht auf dem Grundstück befindet. Auf der Radtour gestohlene Fahrräder beispielsweise können von der Hausratversicherung getragen werden.

Auch sehr hochwertige Gegenstände sind meist nur bis zu einem bestimmten Wert mitversichert. Dazu gehören beispielsweise sehr hochwertige Schmuckstücke, Kunst, Wertpapiere, Bargeld oder Gold. Hier lohnt sich eventuell der Abschluss einer separaten Versicherung für Wertgegenstände. Diese ist aber in der Regel an einige Bedingungen geknüpft.

Festlegung der Beitragshöhe

Der wichtigste Faktor für die Festlegung des Beitrags ist die zu versichernde Summe. Hier ist der Mieter oder Eigentümer gefragt, indem er seine zu versichernden Werte hochrechnet. Dabei sollten nicht die aktuellen Werte angegeben werden, sondern der Neubeschaffungspreis aller Teile des Hausrats.

Um die komplexe Rechnung zu ersparen, arbeiten viele Versicherungen mit einer Pauschale. Diese wird in der Regel mit einem Wert zwischen 600 € und 800 € pro Quadratmeter Wohnfläche gewählt. Hält sich der Versicherungsnehmer an diese Richtlinie, sind in den meisten Fällen alle Werte gedeckt.

Einfluss von Risikofaktoren

Die Versicherung fragt vor dem Abschluss einer Hausratversicherung verschiedene Details zur Wohnsituation ab. Dabei geht es um die Klärung der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Versicherungsfall eintritt. Je höher die Versicherung das Risiko einstuft, umso höher fällt der Versicherungsbeitrag aus.

Mit der Ausschaltung von Risikofaktoren kann der Versicherungsnehmer hohen Beiträgen entgegenwirken. Dazu zählen beispielsweise der Einbau von einbruchsicheren Schlössern oder die Installation einer Alarmanlage. Jede Versicherung bewertet die Risiken hier ein wenig anders, sodass im Zweifel vorher angefragt werden sollte, welche Maßnahmen die Beiträge merklich senken.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Mittel zur Abschreckung in der Regel nicht zur Senkung der Beiträge führen. Das gilt zum Beispiel für Kameraattrappen. Diese bringen keinen wirklichen Sicherheitsgewinn und werden daher von der Versicherung vernachlässigt. Bei der Installation einer Alarmanlage mit echter Kameraüberwachung hingegen kann der Beitrag sinken.

Einfluss der Alarmanlage auf die Hausratversicherung

Die Gefahr eines Einbruchs ist für einen beträchtlichen Teil der Versicherungssumme verantwortlich. Mit dem fachgerechten Einbau einer hochwertigen Alarmanlage werden die Beiträge in den meisten Fällen gesenkt, weil der Risikofaktor Einbruch gesenkt wird. Dies relativiert zumindest zu einem Teil die Anschaffungskosten der Alarmanlage.

Hier gilt allerdings, dass nicht jede Alarmanlage automatisch zu einer Senkung der Beiträge führt. Hierfür müssen ein paar Bedingungen erfüllt werden. Diese sind:

  • Der Einbau muss dem Versicherer gemeldet werden.
  • Es muss eine zertifizierte VDS Alarmanlage sein.
  • Der Einbau muss durch eine Fachfirma erfolgen.

Meldung bei der Versicherung

Wird die Versicherung neu abgeschlossen, kann im Voraus abgeklärt werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und mit welchen Rabatten zu rechnen ist. Besteht hingegen schon eine Versicherung, lohnt es sich möglicherweise, den Versicherer vom Einbau der Alarmanlage zu informieren. Eigenständig wird die Versicherung keine Beitragsanpassung nach unten hin vornehmen.

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Anforderungen an die Alarmanlage

Die meisten Versicherer fordern eine Alarmanlage, die vom VDS geprüft wurde. Das VDS-Siegel erhalten nur Alarmanlagen, welche sehr hohen Anforderungen an die Sicherheit gerecht werden. Der Hersteller ist nicht zur VDS-Prüfung verpflichtet und muss die Kosten selbst tragen, daher werden viele Alarmanlagen überhaupt nicht geprüft.

Billige Baumarkt-Alarmanlagen fallen bei jedem Versicherer durch das Raster. Sie wurden nicht vom VDS geprüft, sind unzureichend gegen Sabotage gesichert oder können teilweise auch anderweitig überlistet werden. Stattdessen sollten hochwertige Anlagen von Abus, Lupus, Telenot, Daitem oder Jablotron zum Einsatz kommen. Diese übertreffen die technischen Standards weit und setzen eigene Maßstäbe.

Einbau durch eine Fachfirma

Bei der Installation einer Alarmanlage müssen viele Details beachtet werden, damit die Anlage ihre Funktion sicher erfüllen kann. Tür- und Fensterkontakte beispielsweise müssen exakt positioniert werden und die Alarmzentrale darf dem Einbrecher auf keinen Fall zugänglich sein. Derartige Fehler machen die beste VDS Alarmanlage nutzlos, da professionelle Einbrecher genau nach solchen Schwachstellen suchen.

Die Installation einer VDS Alarmanlage durch Fachkräfte sollte aus diesem Grund selbstverständlich sein. Diese nehmen nicht nur den Einbau ordnungsgemäß vor, sondern untersuchen das Haus auch auf Schwachstellen, an denen nachgebessert werden muss. Somit ist nicht nur die Sicherheit von Heim und Familie gewährleistet, sondern auch der Bonus bei der Versicherung.

Verpflichtungen nach dem Einbau

Die Installation sorgt meist für eine Senkung der Beiträge. Damit die Versicherung allerdings in einem Schadenfall auch zahlt, müssen sich alle Hausbesitzer an ein paar Grundregeln halten.

Pflicht zur Scharfschaltung der Alarmanlage

In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Mieter oder Hauseigentümer die Anlagen aus Furcht vor einem Fehlalarm lieber ausgeschaltet ließen. Dieser Fehler kann den Versicherungsschutz kosten. Ist eine Anlage eingebaut, dann muss diese zwangsläufig auch genutzt werden.

Die meisten Versicherer werden die Zahlung verweigern, wenn der Einbruch bei einem abgeschalteten Alarmsystem geschah. Als Begründung wird genannt, dass eine aktive Alarmanlage den Schaden verhindert hätte. Dies gilt auch, wenn es sich um eine zertifzierte VDS Alarmanlage handelt.

Wartung und Instandhaltung der VDS Alarmanlage

Der Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Alarmsystems verantwortlich. Das bedeutet, dass er jegliche Beschädigungen oder Defekte nach der Kenntnisnahme unverzüglich zu beseitigen hat. Dies gilt gleichermaßen für mechanische Beschädigungen und leere Batterien.

Beim Einbau einer Alarmanlage durch einen Fachbetrieb wird im Regelfall direkt ein Wartungsvertrag geschlossen. Die Gefahr für den Hauseigentümer, Wartungsfristen zu überziehen, besteht hierbei nicht. Die Verantwortung für die turnusmäßige Wartung der VDS Alarmanlage liegt dann beim Fachbetrieb.

Zusammenfassung: Hausratversicherung und Alarmanlage

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden am Hausrat, welche der Eigentümer nicht zu verschulden hat. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Risikofaktoren, welchen der Besitz des Versicherungsnehmers ausgesetzt ist. Mit sinkendem Risiko verringert sich auch der Versicherungsbeitrag.

Die Installation einer VDS Alarmanlage führt bei den meisten Versicherern zu einer Senkung der Beiträge, weil die Gefahr durch Einbruch- und Diebstahlschäden enorm sinkt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Einbau von einem Fachbetrieb vorgenommen wird und der Eigentümer alle Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung ordnungsgemäß durchführt.

Werden diese Bedingungen erfüllt, sorgt die Alarmanlage nicht nur für ein Gefühl der Sicherheit, sondern auch für eine kleine Ersparnis bei der Hausratversicherung.

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