KfW Förderung für Alarmanlagen in Haus und Wohnung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Hauseigentümer und Selbstständige bei verschiedenen Bauvorhaben. Eine Alarmanlage für das Haus oder die Wohnung ist in vielen Fällen förderfähig. Damit die KfW Förderung ausgezahlt wird, müssen vom Eigentümer allerdings ein paar Details beachtet werden. Wir verraten, welche Anforderungen das Alarmsystem erfüllen muss, wie die KfW Förderung beantragt wird und welche Fördersummen dabei möglich sind.

Tipp: Sie wünschen einen Angebotsvergleich für professionelle Alarmanlagen mit Videoüberwachung, dann vergleichen Sie jetzt Preise auf www.www.securando.de.

Wann greift die KfW Förderung?

Leistungen zum Einbau von Alarmanlagen und Videoüberwachungssystemen sowie ähnlichen Maßnahmen zur Gebäudesicherheit sind im Förderpunkt Altersgerecht Umbauen mit der Zuschussnummer KfW 455-E integriert und werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit bis zu 1.600 Euro gefördert. Der Investitionszuschuss gilt gleichermaßen für Eigentümer wie für Mieter einer Immobilie. In beiden Fällen sind Sie förderberechtigt. Da das Programm als Zuschuss konzipiert ist, muss die KfW Förderung nicht zurückgezahlt werden. Alternativ kann auch ein Kredit zum altersgerechten Umbauen mit der Produktnummer 159 beantragt werden. Im gleichen Fördertopf befinden sich die Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Möglicherweise ist hier eine kombinierte Maßnahme sinnvoll, um eine höhere Förderung umzusetzen.

Jeder Alarmanlageneinbau sollte grundsätzlich von einer Fachfirma durchgeführt werden. Das hochwertigste Sicherheitssystem bringt wenig Nutzen, wenn es nicht fachgerecht installiert wird. Dabei geht es einerseits um die Programmierung der Alarmzentrale und Vernetzung der Komponenten untereinander als auch um die Montage an den richtigen Orten. Sicherheitsfachleute sind ausgebildet darin, beispielsweise die optimale Position Bewegungsmeldern und Überwachungskameras definieren. Dadurch ist sichergestellt, dass die Gefahr von Fehlalarmen und Sabotage minimiert ist. Folgericht ist die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb auch Voraussetzung für den KfW Zuschuss.

KfW Fördermittel können für sämtliche Maßnahmen zum Einbruchschutz bezogen werden. Damit fallen nicht nur Einbruchmeldeanlagen unter die Förderung, sondern auch andere Produkte wie Überwachungskameras sowie Türsicherungen und Spione. Ein Fachhändler kann vor Ort weitere Informationen geben, welche Komponenten zum Einbruchschutz am jeweiligen Objekt sinnvoll sind. Er analysiert dabei immer das ganze Haus und berät ganzheitlich.

Anforderungen an eine förderfähige Alarmanlage

Nicht alle Maßnahmen zur Gebäudesicherheit sind automatisch förderfähig. Sie müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Die Alarmanlage in Wohnung oder Haus beispielsweise muss mindestens die DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen. Die Anlagen führender Hersteller erfüllen diesen Standard. Bei billigen Alarmsystemen ist dies in der Regel nicht gegeben.

Alle ausgeführten Arbeiten müssen von einer Fachfirma umgesetzt werden. Hier will die KfW sichergehen, dass die Maßnahme am Ende auch ihr Ziel erfüllt. Bei selbsteingebauten Alarmanlagen besteht eine hohe Gefahr von Fehlfunktionen und Schwachstellen.

Zuschüsse werden im Zusammenhang mit der Alarmanlage nur für Maßnahmen zum Einbruchschutz gegeben. Alarmanlagen warnen häufig auch vor Gefahren wie Brand, Gas und Wasser. Die Alarmanlage ist in diesem Fall trotzdem förderfähig. Dabei werden einfach die Kosten für den Einbruchschutz herausgerechnet und getrennt gefördert. Die restlichen Kosten beeinflussen die Förderung nicht negativ.

Welche Förderung wird gewährt?

Der KfW Zuschuss im Rahmen des KfW Programms 455-E Altersgerecht Umbauen wird vom ersten Euro an gezahlt, sofern eine Investitionssumme von mindestens 500 € erreicht ist. Die Förderung beträgt 20 % für die ersten 1.000 €, für darüber hinausgehende Summen 10 %. Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 1600 € und setzt sich aus 20 % von 1.000 € und 10 % von 14.000 € zusammen. Unterschieden wird dabei nicht zwischen Funk Alarmanlagen oder kabelgebundenen Alarmanlagen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die meisten Privatpersonen können die Förderung beantragen. Voraussetzung hierbei ist, dass die Person Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist.

Darüber hinaus muss – wie bereits erwähnt – gewährleistet sein, dass das Alarmsystem nach der europäischen Norm EN 50131, Grad 2 zertifziert ist und die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt.

Die von der KfW geförderte Einbruchsicherung ist kein einmaliger Zuschuss. Nach zwölf Monaten kann ein weiterer Antrag auf andere Maßnahmen am gleichen Gebäude gestellt werden. Eine Förderung für gewerblich genutzte Flächen ist leider ausgeschlossen. Gegebenenfalls können derartige Maßnahmen aber über Programme der KfW für Existenzgründer oder Mittelständler finanziert werden.

Beantragung der KfW Förderprogramme

Für die Gewährung der Förderung ist es existenziell wichtig, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt wird. In den Bedingungen der Förderung heißt es eindeutig, dass „Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben“ ausgeschlossen sind. Der Umbau darf also zwingend erst nach erfolgreichem Antrag beginnen.

Antragstellung KfW Förderung für Alarmanlagen

Der Antrag kann auf der Seite der KfW online gestellt werden. Dazu ist lediglich eine Registrierung im KfW Zuschussportal nötig. Die Registrierung bleibt auch nach dem Antrag bestehen und erlaubt es, auch spätere Anträge direkt über das Portal einzureichen. Das spart nicht nur Papier- und Portokosten, sondern auch Wartezeiten. Login und Registrierung finden sich auf der folgenden Seite:
KfW Zuschussportal

Förderung und Eigenanteil der Alarmanlage: Rechenbeispiele

Je nach Umfang und Ausstattung der Alarmanlage reicht die Preisspanne von einigen hundert Euro bis zu mehreren Tausend. Beim Einbau einer Alarmanlage gibt es auch noch andere Möglichkeiten, Geld zu sparen. Ein Beispiel ist die Angabe der Kosten in der Steuererklärung. Eventuell können auf diese Art sogar die Kosten für eine Alarmanlage für das Gewerbe gemindert werden. Nähere Infos dazu sind auf unserer Unterseite Alarmanlage fürs Haus: Kosten und Preise zu finden.

Exemplarisch werden wir hier eine Beispielrechnung für ein hochpreisiges und für ein günstigeres Alarmsystem aufstellen. Hierbei sei aber gesagt, dass nicht alle Anlagen in der niedrigen Preisklasse die Bedingungen der KfW erfüllen. Werden die Bedingungen der DIN EN 50 131, Grad 2 nicht erfüllt, gibt es überhaupt keine Förderung. Möchten Sie wissen, was ein Alarmsystem für ihr persönliches Haus kosten würde, nutzen Sie diesen Alarmanlagen-Konfigurator. Beachten Sie, dass bei den angezeigten Preisen die Förderung noch nicht berücksichtigt ist. Das heißt, es wird für Sie noch günstiger als angezeigt.

Wohnung
Kleines Haus / Wohnung
Großes Haus
Großes Haus
Materialkosten
1.600 €
6.400 €
Arbeitszeit
400 €
900 €
Gesamtkosten2.000 €

7.300 €
Förderung (20% auf 1.000 €)-200 €-200 €
Förderung (10 % auf Restkosten)
-100 €-630 €
Arbeitszeitkosten in Steuererklärung angeben
-80 €-140 €
Eigenanteil1.620 €6.330 €
Ersparnis380 € (= 19%) 970 € (= 13%)

Tipp: Sie wünschen einen Angebotsvergleich für professionelle Alarmanlagen mit Videoüberwachung, dann vergleichen Sie jetzt Preise auf www.www.securando.de.

KfW Förderung für Einbruchschutz

Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt und damit auch die Kosten für Versicherungen und Aufklärungsarbeit. Zertifizierte Systeme zum Einbruchschutz verhindern den Einbruch oder können wenigstens helfen, den Täter zu fassen. Die Förderung der KfW für Einbruchschutz erleichtert es Personen, die um ihre Sicherheit besorgt sind, tätig zu werden.

Wohnungs- und Hausbesitzer sowie Mieter sollen mit der Förderung dazu angehalten werden, für die Sicherheit ihrer Immobilien zu sorgen. Je mehr Häuser in Deutschland professionell abgesichert werden, umso geringer werden die Chancen von Einbrechern, überhaupt noch zum Erfolg zu gelangen. Vergleichen Sie Angebote von regionalen Fachhändlern auf www.www.securando.de.

KfW-Förderung | ©Christian Dubovan | unsplash.com